swissdamed
Die Produktregistrierung ist seit 1. Juli 2026 verpflichtend; die Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2026. Bei bestimmten Vigilanzmeldungen gilt eine sofortige Registrierungspflicht. Produktfall und Rolle sind entscheidend.
Eine kompakte Arbeitsliste für Schweizer Hersteller und die Verantwortlichen für Registrierungsdaten.
Stand: 9. September 2026 · Redaktion: VALNARO AG
CHRN und Rollen kontrollieren. Bei Herstellern mit Sitz im Ausland CH-REP und Mandat prüfen. Die zuständige Person benötigt den passenden Zugriff im Register. Verwechseln Sie eine EU-SRN nicht mit einer Schweizer CHRN.
Produkte und zugehörige UDI-DIs inventarisieren. Daten gegen das aktuelle swissdamed Data Dictionary prüfen. EUDAMED-Daten lassen sich als Ausgangspunkt verwenden; eine automatische Synchronisation zwischen den Registern darf nicht vorausgesetzt werden.
Registrierungsstatus und Fehlermeldungen abgleichen. Änderungen aus Produkt- und Qualitätsprozessen in die Registerpflege überführen. Nachweise über Prüfung und Freigabe nachvollziehbar aufbewahren.
Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine rechtliche oder regulatorische Beratung. Anwendbarkeit, Übergänge und Pflichten sind für das einzelne Produkt zu prüfen.
Arbeitsliste herunterladenStand: 9. September 2026 · Redaktion: VALNARO AG
Die Produktregistrierung ist seit 1. Juli 2026 verpflichtend; die Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2026. Bei bestimmten Vigilanzmeldungen gilt eine sofortige Registrierungspflicht. Produktfall und Rolle sind entscheidend.
Seit 28. Mai 2026 sind die ersten vier Module verpflichtend. Für bestimmte bereits vermarktete Produkte zeigt die EU-Zeitleiste den 28. November 2026 als Registrierungsfrist. Neue Produkte und Zertifikate haben eigene Regeln.
UDI- und Akteursdaten, Mandate und Freigaben gemeinsam prüfen. Die Registrierung in EUDAMED ersetzt die Registrierung in swissdamed nicht. MDR/IVDR sowie MepV/IvDV bilden unterschiedliche rechtliche Rahmen.
Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine rechtliche oder regulatorische Beratung. Anwendbarkeit, Übergänge und Pflichten sind für das einzelne Produkt zu prüfen.